ÜBER UNS

WER WIR SIND

Die KG Narrenzunft wurde am 23. Februar 1933 – dem Weiberdonnerstag – von einigen Mitgliedern des sog. „Schnäuzerclubs“ gegründet. Diesen Herren sind wir heute noch dankbar und blicken voller Stolz auf eine fast 90-jährige Vereinsgeschichte zurück.


„Die Zunft hat den Zweck und den Sinn, die Geselligkeit, den echt fröhlichen rheinischen Humor, unseren uralten Karneval zu hegen und zu pflegen, die Liebe zur Heimat, die Treue zum Volke zu beleben, Gemütlichkeit und Geselligkeit innerhalb und außerhalb der Zunft aufrecht zu erhalten und den Bürgern in einigen schönen gemütlichen Stunden die Sorgen des Alltags vergessen zu lassen, allen wohl und niemand weh zu tun“.


Diesem Grundsatz fühlen wir uns dem Kern nach auch heute noch verpflichtet, auch wenn sich unser Vereinszweck und der Sprachgebrauch weiterentwickelt und an die heutige Zeit angepasst haben.

Der Tradition verbunden sein heißt aber nicht, altmodisch oder „verstaubt“ zu sein. Die KG Narrenzunft ist ein junggebliebener Verein, dessen Strukturen an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen eines modernen Vereinsmanagements angepasst wurden.


Heute besteht der Verein aus 6 aktiven Abteilungen mit einer weitestgehenden Souveränität im Rahmen der Satzung. Dies gewährleistet ein aktives Vereinsleben mit knapp 200 Mitgliedern, die sich in unserer Gesellschaft stets für den Erhalt und Fortbestand von Tradition und Karnevalsbrauchtum einsetzen.

Lernen Sie uns und unseren Verein kennen – durch unsere Homepage oder noch besser, indem Sie bei uns mitmachen.

Darüber hinaus würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unsere Arbeit der Förderung des Brauchtums Karneval unterstützen möchten.

GRUSSWORTE

AN DIE REMAGENER JECKEN

Liebe Freundinnen und Freunde unserer KG Narrenzunft, liebe Jecken, liebe Gäste,


90 Jahre Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft von 1933 e.V. bedeuten gleichermaßen 90 Jahre Ehrenamt. 90 Jahre Hingabe und Leidenschaft für unseren Remagener Karneval. 90 Jahre freiwillige und ehrenamtliche Arbeit. 


Danke, an alle Wegbereiter und Wegbegleiter, die diese Zahl 90 überhaupt erst möglich gemacht haben. 


In den derzeit schwierigen Zeiten für das Ehrenamt, nicht nur im Karneval, sind wir als KG Narrenzunft umso glücklicher, mit euch gemeinsam die Session 2023/2024 getreu unserem Sessionsmotto„Konfetti em Hätze un Fastelovend em Blood" voller Motivation für die nächsten 90 Jahre beginnen zu dürfen. 


Auf eine schöne Session, dreimol vun Hätze REMAGEN ALAAF

Tobias Sulzer, 2. Vorsitzender

Liebe Närrinnen und Narren, verehrte Gäste, Freunde und Gönner der Großen Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen!


Mit Beginn der närrischen Session 2023/2024 ist endlich die karnevalslose Zeit vorbei und wir können uns auf die fünfte Jahreszeit freuen - mit Jubel, Trubel, Heiterkeit. 


Die Narren von Remagen werden in diesem Jahr von unserer Prinzessin Natalie 1. angeführt. Wir sprechen ihr unseren herzlichen Dank aus, dass sie dieses schöne Amt übernommen hat. Liebe Natalie, wir hoffen, es wird eine unvergessliche Zeit für Dich! 


Ans Herz legen möchten ich Euch unsere Prunksitzung am 20. Januar 2024. Das Reiter-Korps Jan van Werth, Kempes Finest, die Magie Dancers u.a. warten mit einem abwechslungsreichen Programm auf Euch und ich würde mich freuen, Euch dort begrüßen zu können. 


Lasst uns zusammen schunkeln, singen und Spaß haben. 


Ich wünsche Euch eine bunte und sonnige Session  

und grüße mit dreimal von Herzen Remagen ALAAF!

Corinna Schilling, Sitzungspräsidentin

Liebe Remagener Narrenschar,


ich freue mich, mit meinem ganzen Hofstaat und allen Narren von nah und fern eine tolle Session 2023/2024 erleben zu dürfen. 


Frei nach meinem Motto: Ruute Ruse för et Hätz un för et Jemöt Bier und Wing, su fiere mir Fastelovend he in Rigomagus am Ring! 


Darum lasst uns feiern, tanzen, schunkeln, singen und lachen und das in der ganzen Karnevalszeit und darüber hinaus. 

Dreimol vun Hätze Remagen Alaaf

Natalie I, Prinzessin

VERANSTALTUNGEN

TERMINE DER KG NARRENZUNFT

PRUNKSITZUNG 2023 RHEINHALLE

der KG Narrenzunft Remagen | @ Rheinhalle, Remagen | am: 21.01.2023, 19:00 Uhr | Preis: 22,00 EUR | für Zielgruppe: Alle Gäste sind herzlich willkommen..

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BEITRÄGE

WAT JIBBET NEUES?!

GESAMTVORSTAND

DER VORSTAND STELLT SICH VOR

Vakant
1. Vorsitzender
Tobias Sulzer
2. Vorsitzender
Kay Schmickler
Schatzmeister
Ingrid Efferz
Schriftführerin/ Pressesprecherin
Corinna Schilling
Sitzungspräsidentin
Vakant
stv. Schatzmeister
Katharina Brechtken
stv. Schriftführerin
Roman Kötter
stv. Sitzungspräsident

GESETZLICHER VORSTAND

VORSTELLUNG DES 1. VORSITZENDEN

Die Position des 1. Vorsitzenden ist durch dessen bekündeten Rücktritt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung 2023 vakant.


Die Dienstgeschäfte werden konform der Satzung und der Eintragung beim Amtsgericht gemeinsam durch den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister bis zur Neubesetzung übernommen.


VORSTELLUNG DES 2. VORSITZENDEN

Tobias Sulzer


Der Text zur Vorstellung folgt in Kürze.

VORSTELLUNG DES SCHATZMEISTERS

Kay Schmickler


Höchstwahrscheinlich wurde Kay bereits durch seine Mutter mit dem Karnevalsgen ausgestattet, die ihn bereits als Kleinkind dazu begeistern konnte, sich zu verkleiden und in diversen Karnevalsumzügen in seiner Heimatstadt Bendorf mitzulaufen. Allerdings zeigte sich dabei, dass ihm Möhnen nicht geheuer waren, denn in ihren damals klassischen Kostümen, erinnerten diese doch allzu stark an Hexen, vor denen er panische Angst hatte – allerdings hat sich diese Angst ganz eindeutig inzwischen gelegt und so sieht man ihn heute gerne in deren Gesellschaft stehen.


Bereits im Jahr 1989 trat Kay dann in die KG 1937 Sayn in Bendorf ein und bot neben Tanzeinlagen und Mini Playback Shows noch Büttenreden auf deren Kindersitzung dar. Als Jungendlicher hatte er dann eine kurze “Karnevalistische Schaffenspause” eingelegt, um schließlich mit 16 Jahren im Jahr 1993, als Heber und Tänzer in das Funkencorps Blau-Weiß der KG Sayn einzutreten, deren Trainerschaft und Leitung er ebenfalls eine zeitlang übernahm. Zudem war er in seinem Heimatverein als Vorstandsmitglied, zunächst als Beisitzer später als 2. Geschäftsführer, Bestandteil des Elferrates.


Eigentlich wollte er seine karnevalistischen Tanzschuhe bereits an den Nagel gehangen haben, doch die auf diversen Tanzturnieren entwickelte Freundschaft mit den Magic Dancers fügte schließlich Eines zum Anderen. So kam es, dass er der unverbindlichen Einladung zum Probetraining 2016 folgend, seitdem fester Bestandteil dieser Abteilung und Mitglied der KG Narrenzunft ist – seit seinem Eintritt bis 2021 hatte er dabei die Funktion der “Rechten Hand” der Abteilungsleitung (seit 2019 offiziell Stv. Abteilungsleiter) inne.


Kay hatte darüber hinaus ebenfalls bereits für den Zeitraum von 3 Jahren (zunächst 1 Jahr kommissarisch) das Amt des Schriftführers der KG Narrenzunft inne. Völlig unbedarft hatte er auf seiner ersten Jahreshauptversammlung, zur allgemeinen Erheiterung der Anwesenden, auf die Frage des damaligen Vorsitzenden Martin Dinkelbach, wer denn ein Protokoll anfertigen könne, da die Position des Schriftführers vakant sei, geantwortet: “Das habe ich schon fertig!” Seit 2022 begleitet er das Amt des Schatzmeisters.

BEIRAT

Claus-Peter Krah ELFERRATSSPRECHER
Jörg Diwo LEITER FESTKOMITEE
Kenneth Heydecke KOMMANDANT PRINZENGARDE
Hermann Efferz SENATSPRÄSIDENT
Tobias Sulzer LEITER MAGIC DANCERS
Christine Reisdorff LEITERIN KINDER- & JUGENDKOMITEE

ABTEILUNGEN

WIR STELLEN UNS VOR

Eine feste Größe im Remagener Karneval sind die Senatoren, die 1988 als vierte Abteilung der KG Narrenzunft gegründet wurde.
Zu den Aufgaben des Senats um Senatspräsident Peter Stein gehört vor allem, den Verein und die Aktivitäten rund um den Remagener Karneval mit Rat und Tat zu fördern und finanziell zu unterstützen.
Aber auch sonst sind die Herren in den weißen Jacken, die alle auf eine lange karnevalistische Laufbahn zurückblicken können, aktiv und repräsentieren die KG Narrenzunft bei den vereinseigenen Veranstaltungen, bei der Begleitung der Tollitäten und sie sind mit ihrem Prunkwagen fester Bestandteil des Remagener Karnevalszuges. Gruppenfoto Senatoren Natürlich kommt die Geselligkeit auch in dieser Abteilung nicht zu kurz. Das alljährliche Königsschießen der Senatoren und ihren Frauen auf der Kleinkaliberbahn am Remagener Schützenplatz sowie die feierliche Senatsweinprobe sind nur zwei der Treffen abseits vom Karneval.
Zur Senatsweinprobe im Gewölbekeller des Rathauses, bei der durch einen Weinmeister erlesene Weine vorgestellt und verkostet werden, wird alljährlich ein Ehrengast eingeladen. Dieser verdiente Remagener Mitbürger oder Mitbürgerin wird traditionell vom Ehrengast des Vorjahres mit launigen Worten der erlauchter Runde vorgestellt. Und selbstverständlich darf dieser Ehrengast auf dem Wagen der Senatoren beim nächsten Karnevalszug mitfahren.
Die Gründungsmitglieder der KG Narrenzunft riefen 1933 nicht nur die Karnevalsgesellschaft ins Leben, sie waren gleichzeitig die „ersten Ratsherren“. Daraus bildete sich in späteren Jahren der heutige Elferrat.
Zunächst noch in schwarze Anzüge und mit weißer Papierblume im Knopfloch gekleidet, erhielt der Elferrat in späteren Jahren eine rote Jacke. Die Bezeichnung „Rotröcke“ war geboren. Viele Jahre lang leiteten die Elferräte die Geschicke des Vereins, die Mitglieder stellten den Vorsitzenden, den Vorstand und den Sitzungspräsidenten. Erst Ende der 70er Jahre übernahmen auch andere Vereinsmitglieder Verantwortung in der Vereinsführung.
Heute trägt der Elferrat mit seinen Sprechern Claus Krah und Martin Düwell (der eine und der andere Halbe) mit ihrem Einsatz vor, während und nach den vereinseigenen Veranstaltungen maßgeblich zu deren Gelingen bei. Gruppenfoto Elferrat Und die Teilnahme mit einem eigenen Prunkwagen am Karnevalszug gehört natürlich auch dazu, ebenso wie die Begleitung der närrischen Regenten bei deren Auftritten.
Außerhalb der Session treffen sich die Elferräte regelmäßig zum „Stummtisch“ und die alljährliche Elferratstour sorgt dafür, dass auch das gesellige Leben nicht zu kurz kommt.    
Die Leibgarde der Remagener Tollitäten, unsere Prinzengarde, hat eine lange Tradition. Sie wurde bereits am 15. Januar 1938 unter dem Dach der damals noch jungen KG Narrenzunft gegründet. Schon einige Tage später trat sie mit sechs Gardisten zum ersten Mal auf, zwei Wochen später war der zweite Auftritt – und diesmal sogar schon mit einem Mariechen.
Seit 1979 führt die Prinzengarde ihre neue Standarte bei offiziellen Anlässen und 1983 wurde erstmals die selbst gebaute Konfettikanone präsentiert, die seitdem ein fester Bestandteil bei allen Karnevalszügen ist. Aufgrund umweltpolitischer Entscheidungen wurde die Konfettikanone in den 2000er Jahren dann, ebenfalls in Eigenleistung, zur Salutkanone umgerüstet.
Die Funktionen innerhalb der Garde sind nach historischem Vorbild geordnet. Unter dem derzeitigen Kommandanten Dr. Paul Alfter gehören der Vizekommandant und der Zahlmeister zur Kommandantur. Der Fähnrich, als Offiziersanwärter, der Adjutant des Kommandanten und der Gardesprecher unterstützen die Kommandantur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Auch die grün-weiß-roten Uniformen mit Dreispitz oder Goldhelm gehen auf die historischen Uniformen eines Garde-Jäger-Bataillons des „Alten Fritz“ (Kaiser Wilhelm II) zurück. Gruppenfoto Prinzengarde Neben dem traditionellen Gardetanz gehören auch Showtanzdarbietungen zum Programm der großen Garde. Die jüngsten Mariechen und Gardisten zeigen ihr tänzerisches Geschick als „Gardepänz“. Alle Gruppen werden von Corinna Schilling trainiert, die auch die neue Sitzungspräsidentin der KG Narrenzunft ist.
Zu den Aufgaben der Prinzengarde gehört hauptsächlich die Begleitung der Remagener Tollitäten zu allen Auftritten. Durch ihren Einsatz bei Bühnenbau, Saaldekoration oder Thekendienst tragen die Prinzengardisten und Mariechen zudem aktiv zum Gelingen dieser Veranstaltungen bei.
Regelmäßige Stammtische, Ausflüge oder Feiern für Groß und Klein sorgen dafür, dass auch die Geselligkeit außerhalb der Karnevalszeit nicht zu kurz kommt.   Weitere Infos zur Prinzengarde gibt es hier: www.prinzengarde-remagen.de
Seit 2009 bereichert die überregional bekannte Tanzgruppe „Magic Dancers“ die Reihen der KG Narrenzunft. Getreu dem Gruppenmotto „Mir danze met Hätz und Siel“ verzaubern die Tänzerinnen und Tänzer mit ihren Schaudarbietungen sowie den spektakulären Würfen und Hebefiguren die Bühnen des Rheinlands.
Zahlreiche Meisterschaften und vordere Plätze bei Turnieren zeugen vom Erfolg dieser Abteilung – gekrönt von der Deutschen Meisterschaft im Showtanz im Jahr 2014.
Unter der Leitung von Tobias Sulzer und der tänzerischen Leitung von Jenny Schüller wird in drei Gruppen trainiert:
  • Kinder ab 3 Jahren lernen bei den „Magic Stars“ kindgerechte Choreografien und die Freude an Bewegung, Tanz und Karneval.
  • Bei den „Magics“ können sich Jungs und Mädels im Alter ab 11 Jahren tänzerisch entwickeln und lernen verschiedene Tanzstile kennen.
  • Die „Magic Dancers“ bieten mit ihren Aktiven ab 16 Jahren jedes Jahr aufs Neue tänzerische Höchstleistungen bei rund 40 Auftritten in der Session.
Gruppenfoto Magic Dancers
Die Kostüme der Gruppen werden in liebevoller Handarbeit für jeden einzelnen Akteur maßgeschneidert, das jährlich wechselnde Bühnenbild wird selbst entworfen und durch die vielen helfenden Hände der Gruppe hergestellt. Genug Entfaltungsmöglichkeiten auch für Mitglieder, die nicht tanzen möchten.
Weitere Informationen gibt es unter www.magic-dancers-remagen.de und auf unseren Instagram- und Facebook-Seiten.
Schon sehr früh erkannten die Gründerväter, dass man einen Karnevalszug oder eine Sitzung nicht einfach so nebenbei organisieren und durchführen kann. Daher wurde bereits 1938 als zweite Abteilung das Festkomitee gegründet. Unter wechselnden Bezeichnungen dieser Abteilung blieben die grundsätzlichen Aufgaben dieselben, wenn auch durch die steigende Zahl der am Zug teilnehmenden Fußgruppen, Motivwagen und Musikgruppen und auch der gesetzlichen Vorschriften die anfallenden Arbeiten immer umfangreicher wurden.
Glücklicherweise hat die KG Narrenzunft mit Jörg Diwo einen langjährigen und erfahrenen Zugleiter in ihren Reihen. Gruppenfoto Festkomitee Er leitet mittlerweile auch das Festkomitee, das nach der Neustrukturierung des Vereins weitere Aufgabengebiete in einer eigenen Abteilung vereint. Denn Zugleitung, Zugbewirtung und Moderation, Bühnenbau und Technik sowie Auf- und Abbau oder die Bewirtung bei den vereinseigenen Veranstaltungen werden alle durch das Festkomitee organisiert.
Ohne diese tatkräftige Gruppe könnte keine Proklamation, keine Prunksitzung und natürlich kein Karnevalszug stattfinden.
Unsere jüngste Abteilung, das Kinder- und Jugendkomitee, kümmert sich seit 2020 abteilungsübergreifend um die Förderung, den Schutz und die Karnevalsaktivitäten unserer Vereinsjugend. Dieser neuen Abteilung gehören automatisch sämtliche Kinder und Jugendliche der KG Narrenzunft an, egal in welcher anderen Abteilung sie derzeit aktiv sind. Ebenso gehören dieser Abteilung erwachsene Mitglieder an, die sich in der Kinder- und Jugendabteilung der KG Narrenzunft aktiv engagieren. Gruppenfoto Kinder- und Jugendkomitee Unter der Leitung von Marie Pütz setzt sich das Kinder- und Jugendkomitee aus drei Säulen zusammen:
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Kinder- und Jugendkarneval
Neben der Organisation von Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen und der Gestaltung des Kinderkarnevals mit Kindertollitäten, Kindersitzung und einem Kinderelferrat ist uns der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sehr wichtig. So stehen der Vereinsjugend nicht nur beim Training erfahrene Mitglieder mit Expertise zur Seite.
Unter der „Nummer gegen Kummer“ 0163-8701053 können sich Kinder und Jugendliche auch sonst Rat und Hilfe per Telefon holen.
Aktuelle Informationen findet man auf unseren Instagram- und Facebook-Seiten.

TOLLITÄTEN

CHRONIK DER PRINZEN, KINDERPRINZEN UND DREIGESTIRNE

1936

Prinz

Martin I. Clemens

Hofmarschall

Hugo Ries

Säckelmeister

Karl Mumm

1937

Prinz

Josef I. Lay

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Toni Faßbender

1938

Prinz

Karl I. Holtz

Hofmarschall

Ludwig Hillen

Säckelmeister

Toni Faßbender

1939

Prinz

Gustav I. Berger

Hofmarschall

Hugo Ries

Säckelmeister

Karl Mumm

1949

Prinz

Alfred I. Hoenen

Hofmarschall

Karl Schäfer

Säckelmeister

Willi Aßmann

1950

Prinz

Karl II. Schäfer

Hofmarschall

Paul Rosen

Säckelmeister

Heinrich Leicher

1951

Prinz

Franz I. Klein

Hofmarschall

Karl Schäfer

Säckelmeister

Theo Sundheimer

1952

Prinz

Egon I. Caracciola

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Peter Nonn

1953

Prinz

Franz II. Hesseler

Hofmarschall

Emmerich Hallerbach

Säckelmeister

Theo Sundheimer

1954

Prinz

Karl III. Ries

Hofmarschall

Theo Sundheimer

Säckelmeister

Christian Huckemann

1955

Prinz

Paul I. Roosen

Hofmarschall

Josef Krey

Säckelmeister

Peter Berhausen

1956

Prinz

Heinrich I. Leicher

Hofmarschall

Heinz Müller

Säckelmeister

Theo Sundheimer

1957

Prinz

Josef II. Odenkirchen

Prinzessin

Änni I. Odenkirchen

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Gerhard Junk

1958

Prinz

Heinz I. Müller

Hofmarschall

Benno Labus

Säckelmeister

Klaus Wassong

1959

Prinz

Willi I. Kleebach

Prinzessin

Annette I. Kühr

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Gerhard Junk

1960

Prinz

Hans I. Meyer

Prinzessin

Irmgard I. Meyer

Hofmarschall

Ernst Wolter

Säckelmeister

Franz-Josef Balas

1961

Prinz

Richard I. Wenz

Prinzessin

Hildegard I. Wenz

Hofmarschall

Hennes Schladt

Säckelmeister

Reinhold Esch

1962

Prinz

Hans II. Schladt

Prinzessin

Carola I. Schladt

Hofmarschall

Heinrich Nonn

Säckelmeister

Fritz Beck

1963

Prinz

Hubert I. Rothbrust

Hofmarschall

Willi Sablowski

Säckelmeister

Heinrich Humpert

1964

Prinz

Willi II. Sablowski

Hofmarschall

Ernst Wolter

Säckelmeister

Karl Ries

1965

Prinz

Wolfgang I. Hattenhauer

Prinzessin

Bärbel I. Hattenhauer

Hofmarschall

Karl Paul

Säckelmeister

Mario Schumacher

1966

Prinz

Berthold I. Schmitz

Prinzessin

Margot I. Schmitz

Hofmarschall

Fritz Alfter

Säckelmeister

Rudi Ockenfels

1967

Prinz

Rainer I. Lellmann

Hofmarschall

Klaus Wassong

Säckelmeister

Ewald Farr

1968

Prinz

Heinz II. Schüller

Prinzessin

Herta I. Schüller

Hofmarschall

Heinrich Nonn

Säckelmeister

Max Schmickler

1969

Prinz

Willi III. Pax

Prinzessin

Uschi I. Pax

Hofmarschall

Fritz Alfter

Säckelmeister

Hans Meyer

1970

Prinz

Alfons I. Pütz

Prinzessin

Wilma I. Pütz

Hofmarschall

Holger Smaritschnik

Säckelmeister

Paul Sturm

1971

Prinz

Otto I. Neubeck

Prinzessin

Karin I. Neubeck

Hofmarschall

Werner Reiff

Säckelmeister

Paul Alfter

1972

Prinz

Wolfgang II. Meerstein

Hofmarschall

Dr. Adolf Klöckner

Säckelmeister

Erwin Beyer

1973

Prinz

Heinz III. Diehl

Prinzessin

Karin II. Diehl

Hofmarschall

Rudi Ockenfels

Säckelmeister

Willy Humpert jr.

1974

Prinz

Holger I. Smaritschnik

Prinzessin

Evie I. Smaritschnik

Hofmarschall

Kurt Mittnacht

Säckelmeister

Otto Neubeck

1975

Prinz

Rudi I. Ockenfels

Prinzessin

Gisela I. Ockenfels

Hofmarschall

Karl-Heinz Ranfft

Säckelmeister

Hermann Faßbender

1976

Prinz

Jürgen I. Gemein

Prinzessin

Rotraud I. Gemein

Hofmarschall

Holger Smaritschnik

Säckelmeister

Berthold Schmitz

1977

Prinz

Mathias I. Röhrig

Prinzessin

Eva I. Röhrig

Hofmarschall

Eduard Krahe

Säckelmeister

Karl Wolf

1978

Prinz

Detlef I. Griesbach

Hofmarschall

Jan Aker

Säckelmeister

Otto Lembke

1979

Prinz

Günther I. Braun

Prinzessin

Rosemarie I. Braun

Hofmarschall

Jürgen Tiede

Säckelmeister

Willi Allmang

1980

Prinz

Oswald I. Diwo

Prinzessin

Annelore I. Diwo

Hofmarschall

Carl Dreesbach

Säckelmeister

Hans Janschekowitz

1981

Prinz

Hermann I. Faßbender

Prinzessin

Marlene I. Faßbender

Hofmarschall

Rudi Ockenfels

Säckelmeister

Jürgen Schubert

1982

Prinz

Günter II. Schorn

Hofmarschall

Heinz Weißenfels

Säckelmeister

Johannes Janssen

1983

Prinz

Adi I. Traub

Prinzessin

Annelotte I. Traub

Hofmarschall

Günther Chatenay

Säckelmeister

Georg Odenthal

1984

Prinz

Richard II. Heimer

Hofmarschall

Heinz Müller

Säckelmeister

Josef Gemein

1985

Prinz

Heinz IV. Weißenfels

Prinzessin

Eva II. Weißenfels

Hofmarschall

Günter Schorn

Säckelmeister

Johannes Janssen

1986

Prinz

Eduard I. Krahe

Prinzessin

Doris I. Krahe

Hofmarschall

Arno Wagner

Säckelmeister

Hans-Josef Möhren

1987

Prinz

Jürgen II. Müller

Prinzessin

Angelika I. Müller

Hofmarschall

Bernhard Götten

Säckelmeister

Johannes Welter

1988

Prinz

Udo I. Diehl

Prinzessin

Maria I. Carl

Hofmarschall

Hermann Faßbender

Säckelmeister

Manfred Kotz

1989

Prinz

Jürgen III. Henkel

Kinderprinz

Patrik I. Efferz

Prinzessin

Christel I. Henkel

Kinderprinzessin

Melanie I. von Häfen

Hofmarschall

Walter Pieper

Säckelmeister

Thomas Wickord

1990

Prinz

Axel I. Bergow

Kinderprinz

René I. Müller

Prinzessin

Renate I. Bergow

Kinderprinzessin

Nina I. Cremer

Hofmarschall

Georg Strang

Säckelmeister

Rainer Beyer

1991

Prinz

Josef III. Unger

Kinderprinz

Alexander I. Lembke

Prinzessin

Gaby I. Unger

Kinderprinzessin

Nadine I. Humpert

Hofmarschall

Wilbert Kremer

Säckelmeister

Michael Wessel

1992

Prinz

Josef III. Unger

Kinderprinz

Alexander I. Lembke

Prinzessin

./.

Kinderprinzessin

Nadine I. Humpert

Hofmarschall

Wilbert Kremer

Säckelmeister

Uwe Bodenstein

1993

Prinz

Bernhard I. Götten

Kinderprinz

Dominique I. Wahl

Prinzessin

Marianne I. Götten

Kinderprinzessin

Ute I. Berger

Hofmarschall

Martin Tillmann

Säckelmeister

Jürgen Müller

1994

Prinz

Jochen I. Drews

Kinderprinz

Dominik I. Gansen

Prinzessin

Gaby II. Drews

Kinderprinzessin

Sylvia I. Sieg

Hofmarschall

Willi Pax

Säckelmeister

Johannes Welter

1995

Prinz

Werner I. Schopp

Prinzessin

Sula I. Schopp

Kinderprinzessin

Caroline I. Werf

Hofmarschall

Jürgen Gemein

Säckelmeister

Josef Gemein

1996

Prinz

Siggi I. Jokiel

Kinderprinz

Sascha I. Greiner

Prinzessin

Iris I. Jokiel

Kinderprinzessin

Carolin I. Schäfer

Hofmarschall

Guido Bögeholz

Säckelmeister

Christoph Bögeholz

1997

Prinz

Michael I. Heinen

Kinderprinz

Florian I. Wahl

Kinderprinz

Kai I. Feldner

Prinzessin

Linda I. Heinen

Kinderprinzessin

Katharina I. Gemein

Kinderprinzessin

Corina I. Lohmer

Hofmarschall

Rolf Schlepp

Säckelmeister

Peter Filla

1998

Prinz

Dieter I. Greiner

Kinderprinz

Hendrik I. Orth

Bauer

Kenny I. Heydecke

Kinderprinzessin

Jacqueline I. Breuer

Kinderprinzessin

Annette I. Reuter

Jungfrau

Josefine I. Unger

1999

Prinz

Hermann II. Efferz

Prinzessin

Ingrid I. Efferz

Hofmarschall

Holger Scheil

Säckelmeister

Klaus-Jürgen Alfter

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PARTNER, GÖNNER & GESELLSCHAFTEN

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BEWEGTE UND UNBEWEGTE BILDER

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ORGANISATORISCHES

DIE VEREINSSATZUNG

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten dieser Satzung der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form und die Form für das dritte Geschlecht sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

1.1 Der Verein trägt den Namen:

 Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen von 1933 e. V. ( Kurzform: KG Narrenzunft)


1.2 Der Sitz der KG Narrenzunft ist Remagen.


1.3 Die KG Narrenzunft hat die Rechtsform eines gemeinnützigen und eingetragenen Vereins (e.V.) und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Registernummer VR 10866 eingetragen; der Ersteintrag erfolgte am 14. März 1977 unter VR 866. 


1.4 Das Wirtschaftsjahr der KG Narrenzunft erstreckt sich vom 01. April bis 31. März.


1.5 Die KG Narrenzunft kann zur Erfüllung des Vereinszwecks Mitglied in entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen werden oder mit ihnen kooperieren.

2.1 Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere die Erhaltung, Pflege und Förderung des rheinischen Karnevals und des karnevalistischen Tanzsports sowie die Gestaltung des kernstädtischen Remagener Karnevals, zum Wohle der Allgemeinheit.  


2.2 Der Vereinszweck wird insbesondere durch die folgenden Aufgaben verwirklicht:

2.2.1 die Durchführung von Karnevalssitzungen und Karnevalsumzügen, dazu gehören auch Veranstaltungen im Rahmen der Völkerverständigung, sofern diese mit dem karnevalistischen Brauchtum im Einklang stehen,

2.2.2 die Durchführung von karnevalistischen Garde- und Showtanzveranstaltungen,

2.2.3 die verbindliche Suche, Vorstellung, Proklamation, Unterstützung und Verabschiedung der kernstädtischen Karnevalstollitäten sowie der Kinder- und Jugendtollitäten,

2.2.4 die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen.


2.3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der gesetzlichen Abgabenordnung.

2.3.1 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.3.2 Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

2.3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

2.3.4 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.3.5 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

2.3.6 Die bestehende Gemeinnützigkeit des Vereins ist unter der eingetragenen Steuernummer 01/660/11649 anerkannt.


2.4 Der Verein steht für die multikulturelle Gesellschaft und befürwortet deren Anerkennung. Zentrale Leitlinie ihres Handelns ist die daraus resultierende soziale, politische und gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, kultureller und sozialer Herkunft, Sprache, Beeinträchtigung, sexueller Identität und Weltanschauung, soweit die jeweilige Person die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als verbindliche Handlungsmaxime anerkennt.

3.1 Die Untergliederung der KG Narrenzunft in souveräne Abteilungen verwirklicht das Zunftwesen, welches die KG Narrenzunft in ihrem Gründungsnamen trägt und ermöglicht den Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks flexibel zu organisieren. Jedes Abteilungsmitglied ist verpflichtend Mitglied der KG Narrenzunft.


3.2 Abteilungen sind grundsätzlich nicht rechtsfähig oder autonom, dürfen sich aber geregelt selbstverwalten und auf ihren Abteilungsversammlungen abteilungsinterne Organe (z.B. Abteilungsleiter, Abteilungskassierer oder Abteilungsschriftführer, etc.) wählen.


3.3 Abteilungen führen eine eigene Abteilungskasse über ein eigenes Guthabenkonto welches der Abteilung vom Geschäftsführenden Vorstand als Unterkonto der Hauptkasse der KG Narrenzunft bei einer der Hausbanken des Vereins eingerichtet wird. Das Führen weiterer Kassen (Sparbücher, Bankkonten sowie nichtlimitierte Bar- oder Handkassen etc.) ist untersagt.


3.4 Die Selbstverwaltung der Abteilungen bedeutet nicht, dass die Abteilungen einem Verein gleichgestellt sind und entsprechend handeln können; im Zweifelsfall unterliegen die Abteilungen immer der Leitung durch den Geschäftsführenden Vorstand.


3.5 Die Selbstverwaltung der Abteilungen geht mit einer regelmäßigen Rechenschafts- und Auskunftspflicht gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand einher.


3.6 Abteilungen geben sich jeweils eine eigene Innenordnung die in Übereinstimmung mit der Satzung und der Vereinsordnung stehen muss. Die Innenordnungen der Abteilungen sind Bestandteile der Vereinsordnung und ergänzen diese.

3.7 Abteilungen können kein Vermögen erwerben. Alles was die Abteilungen besitzen bzw. einnehmen bleibt Eigentum der KG Narrenzunft; die Abteilungen verwalten somit jeweils einen Teil des Besitzes der KG Narrenzunft.


3.8 Abteilungsleiter können vom Gesetzlichen Vorstand (BGB) mit einer Handlungsvollmacht als besondere Vertreter (Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB) eingesetzt werden und haben somit für alle Geschäfte, die gewöhnlich bei der Abteilung anfallen, Vertretungsmacht für die KG Narrenzunft. Der gesetzliche Vorstand kann diese Handlungsvollmacht jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen.

3.8.1 Die Inkraftsetzung der Handlungsvollmacht bedingt der Zustimmung des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters (gesetzlicher Vorstand).


3.9 Die Weisungsbefugnis der Abteilungsleitung bezieht sich nur auf die Abteilungsmitglieder.


3.10 Weiteres regelt eine wirksame Abteilungsordnung und Finanzordnung als Unterordnungen der Vereinsordnung.

4.1 Die KG Narrenzunft hat nachfolgende Mitglieder: 

4.1.1 Aktive Mitglieder,

4.1.2 Inaktive Mitglieder, 

4.1.3 Fördernde Mitglieder,

4.1.4 Ehrenmitglieder.


4.2 Aktives Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 3. Lebensjahr werden, die der KG Narrenzunft angehören will, um aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken. 

4.2.1 Aktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit ihrer Arbeitskraft und ihren Ideen im Verein so gut wie möglich aktiv mitwirken und insbesondere an den nach außen und innen gerichteten Vereinsveranstaltungen teilnehmen. 


4.3 Inaktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die der KG Narrenzunft angehören will ohne aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken. 

4.3.1 Inaktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und auf die Teilnahme an Mitgliederversammlungen beschränken. Sie nehmen aktiv nicht an den nach außen gerichteten Vereinsbetätigungen teil; das schließt jedoch eine interne Betätigung im Verein nicht aus.


4.4 Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr oder juristische Person werden, die der KG Narrenzunft angehören will, um die Ziele und den Zweck des Vereins zu fördern und zu unterstützen. 

4.4.1 Fördernde Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Verein durch regelmäßige oder unregelmäßige Beiträge in Form von Geld, Sach- oder Dienstleistungen unterstützen. Sie nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil, haben gegenüber dem Verein regelmäßig keine Rechte und Pflichten und unterliegen nicht der Vereinsgewalt.


4.5 Ehrenmitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, die sich in besonderer Weise um die KG Narrenzunft verdient gemacht hat. 

4.5.1 Ehrenmitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich im Verein durch besondere Verdienste oder langjährige Mitgliedschaft Sonderrechte erworben haben. Ehrenmitglieder können beitragsfrei gestellt werden und haben freien Eintritt zu Vereinsveranstaltungen.

4.5.2 Für die Berufung eines Ehrenmitglieds gelten die Regeln zur Aufnahme in den Ehrenrat gemäß § 13 der Satzung. 

5.1 Die Mitgliedschaft ist durch den Antragsteller schriftlich per Aufnahmeformular zu beantragen.
5.1.1 Die Mitgliedschaft in einer Abteilung bedingt der vorherigen Zustimmung der Abteilung.
5.1.2 Der Geschäftsführende Vorstand ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung über den Mitgliedsantrag zu entscheiden. Eine etwaige Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft muss gegenüber dem Antragsteller nicht begründet werden.

5.2 Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, können nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab dem vollendeten 3. Lebensjahr aktives Mitglied werden.

5.3 Jedes Mitglied erhält bei Eintritt in die KG Narrenzunft deren Satzung und Vereinsordnung, um sich mit den darin getroffenen Regelungen vertraut zu machen. Satzung und Vereinsordnung werden zudem im Dateiformat als Download im Mitgliederbereich der Homepage der KG Narrenzunft zur Verfügung gestellt.

5.4 Jedes Mitglied der KG Narrenzunft hat in der Mitgliederversammlung je nach Lebensalter und Mitgliedsform ein Teilnahme,- Rede-, Antrags- und Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht.
5.4.1 Das Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht können alle Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 7. Lebensjahr vollendet haben.
5.4.2 Das aktive Stimmrecht können alle aktiven und inaktiven Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihr Stimmrecht selbst aus.
5.4.3 Das passive Stimmrecht können alle Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5.5 Ein Wechsel der Mitgliedsform (z.B. von aktiv auf inaktiv) ist auf schriftlichen Antrag zum Ablauf eines Geschäftsjahres möglich, sofern der Geschäftsführende Vorstand dem nicht widerspricht.
6.1 Die Mitgliedschaft in der KG Narrenzunft endet durch freiwilligen Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss, Tod oder Auflösung der KG Narrenzunft.

6.2 Der freiwillige Austritt aus der KG Narrenzunft kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und muss dem Geschäftsführenden Vorstand mindestens drei Wochen vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich mitgeteilt werden.

6.3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes von der Mitglie-derliste der KG Narrenzunft gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages oder der Erfüllung sonstiger finanzieller Verpflich-tungen gegenüber der KG Narrenzunft im Rückstand ist.
6.3.1 Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Versendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen oder die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt sind.
6.3.2 Die Streichung von der Mitgliederliste der KG Narrenzunft ist dem Mitglied mitzuteilen.

6.4 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes aus der KG Narrenzunft ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat.
6.4.1 Ausschlussgründe sind insbesondere,
6.4.1.1 grobe Verstöße gegen die Regelwerke und Beschlüsse des Vereins,
6.4.1.2 die Schädigung des Ansehens der KG Narrenzunft,
6.4.1.3 eine strafrechtlich rechtskräftige Verurteilung.
6.4.2 Ein Vereinsausschluss bedingt vor der Beschlussfassung durch den Geschäftsfüh-renden Vorstand ein Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der KG Narrenzunft.
6.4.3 Die Inkraftsetzung des Beschlusses durch den Geschäftsführenden Vorstand be-dingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Gegen den Beschluss des Ge-samtvorstandes können die betroffenen Parteien Berufung bei der Mitgliederver-sammlung einlegen.
6.4.4 Weiteres regelt eine wirksame Ehrenordnung als Unterordnung der Vereinsordnung.

6.5 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Abteilung der das Mitglied angehört aus der Abteilung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Abteilungsinteressen gröblich verstoßen hat.
6.5.1 Ausschlussgründe sind insbesondere,
6.5.1.1 grobe Verstöße gegen die Regelwerke und Beschlüsse der Abteilung,
6.5.1.2 die Schädigung des Ansehens der Abteilung,
6.5.1.3 eine strafrechtlich rechtskräftige Verurteilung.

6.6 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an die KG Narrenzunft; insbesondere gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Zudem sind von dem ausscheidenden Mitglied sämtliches Vereinseigentum welches sich in seinem Besitz befindet umgehend und in einwandfreiem Zustand an die KG Narrenzunft zurückzugeben; insbesondere offene Beiträge sind auszugleichen.
7.1 Die Mittel zur Erfüllung des Vereinszweckes werden aufgebracht durch:
7.1.1 ordentliche Jahresbeiträge (Mitgliedsbeiträge),
7.1.2 außerordentliche Sonderbeiträge (Umlagen),
7.1.3 Zuwendungen und Spenden,
7.1.4 Zuschüsse und Fördermittel,
7.1.5 Einnahmen aus Veranstaltungen.

7.2 Die KG Narrenzunft ist berechtigt von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge und Umlagen zu erheben.
7.2.1 Der Geschäftsführende Vorstand ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung die Höhe dieser Mitgliedsbeiträge und Umlagen festzusetzen.
7.2.2 Die Inkraftsetzung des Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes und der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

7.3 Die Abteilungen der KG Narrenzunft sind berechtigt von ihren Abteilungsmitgliedern zusätzliche Umlagen zu erheben.
7.3.1 Die Abteilungsleitung ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung die Höhe dieser Umlagen festzusetzen.
7.3.2 Die Inkraftsetzung des Beschlusses zur Festsetzung bedingt der Zustimmung der Abteilungsversammlung.
7.4 Weiteres regelt eine wirksame Beitragsordnung als Unterordnung der Vereinsordnung.
8.1 Die Organe der KG Narrenzunft sind:
8.1.1 der Geschäftsführende Vorstand mitsamt dem Gesetzlichen Vorstand,
8.1.2 der Gesamtvorstand,
8.1.3 die Mitgliederversammlung.
9.1 Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus:
9.1.1 dem Gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB,
9.1.1.1 dem 1. Vorsitzenden,
9.1.1.2 dem 2. Vorsitzenden,
9.1.1.3 dem Schatzmeister.
Dem Gesetzlichen Vorstand obliegt alleinig die gerichtliche und außergerichtliche (rechtsgeschäftliche) Vertretung der KG Narrenzunft; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder können den Verein nur gemeinsam vertreten.
9.1.2 dem Schriftführer,
9.1.3 dem Sitzungspräsidenten.

9.2 Dem Geschäftsführenden Vorstand obliegt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Geschäftsführung der KG Narrenzunft.

9.3 Die Vorstandsmitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes müssen Mitglieder der KG Narrenzunft sein und werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; Wiederwahlen sind möglich.

9.4 Der Geschäftsführende Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so übernimmt vorrangig sein Stellvertreter die vakante Vorstandsposition. Fehlt dieser Stellvertreter, kann der Geschäftsführende Vorstand für maximal zwei vakante Vorstandspositionen, bis zur nächsten Mitgliederversammlung für die aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder aus der Mitgliedschaft kooptieren.

9.5 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Abteilungen zu bilden und aufzulösen.
9.5.1 Durch die Auflösung einer Abteilung bleibt die Vereinsmitgliedschaft der Abteilungsmitglieder unberührt.
9.5.2 Die Inkraftsetzung des Beschlusses zur Bildung und Auflösung einer Abteilung bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes und der Mitgliederversammlung.

9.6 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Arbeitskreise und Ausschüsse zu bilden und aufzulösen.
9.6.1 Arbeitskreise und Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnisse und sind nur beratend tätig.
9.6.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses zur Bildung und Auflösung eines Arbeitskreises und Ausschusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

9.7 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung eine Vereinsordnung zu erlassen, zu ändern oder neuzufassen.
9.7.1 Die Vereinsordnung ist gegenüber der Satzung nachrangig, nicht Bestandteil der Satzung und darf auch nicht im Widerspruch zu ihr stehen.
9.7.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

9.8 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt Satzungsänderungen durchzuführen, die vom zuständigen Amtsgericht als Voraussetzung zur Eintragung oder vom Finanzamt zur Erlangung bzw. dem Erhalt der Gemeinnützigkeit gefordert werden.
9.8.1 Die Änderungen dürfen ausschließlich den geforderten Bedingungen des Amtsgerichts und des Finanzamts entsprechen.
9.8.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der einstimmigen Zustimmung des Gesamtvorstandes und muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden.

9.9 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Vereinsmitglieder Beitragsfrei zu stellen.
9.9.1 Eine Beitragsfreistellung kann Ehrenmitgliedern auf Grund ihrer besonderen Verdienste unbefristet und Mitgliedern in Notlagen oder wegen besonderer Funktionen befristet gewährt werden.
9.9.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

9.10 Der Geschäftsführende Vorstand hat das Recht Aufgaben zu delegieren.

9.11 Der Geschäftsführende Vorstand hat das Recht zum Zwecke der Beratung Gäste zu Vorstandssitzungen einzuladen; diese haben kein Stimmrecht.

9.12 Der Geschäftsführende Vorstand muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstandes dies schriftlich und unter Angabe der Gründe verlangen.

9.13 Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

9.14 Der Geschäftsführende Vorstand ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vorstände beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Mitglied des Gesetzlichen Vorstandes anwesend ist.

9.15 Weiteres regelt eine wirksame Geschäftsordnung als Unterordnung der Vereinsordnung.

10.1     Der Gesamtvorstand besteht aus:

10.1.1     dem Geschäftsführenden Vorstand,

10.1.2     dem Stellvertretenden Schatzmeister,

10.1.3     dem Stellvertretenden Schriftführer,

10.1.4     dem Stellvertretenden Sitzungspräsident,

10.1.5     dem Beirat.


10.2     Dem Gesamtvorstand obliegen im Rahmen seiner Zuständigkeit die Beschlussfassungen zu Anträgen des Geschäftsführenden Vorstandes.


10.3     Die Stellvertretenden Vorstandsmitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im Gesamtvorstand werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; Wiederwahlen sind möglich.


10.4     Der Gesamtvorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während der Amtsperiode aus, so übernimmt vorrangig sein Stellvertreter die vakante Vorstandsposition. Fehlt dieser Stellvertreter, kann der Geschäftsführende Vorstand für maximal zwei vakante Vorstandspositionen, bis zur nächsten Mitgliederversammlung für die aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder aus der Mitgliedschaft kooptieren.


10.5.    Für den Gesamtvorstand mitgelten analog zum Geschäftsführenden Vorstand die §§ 9.11 bis 9.15 dieser Satzung.

  1. Diese Satzung tritt nach rechtsgültiger Unterschrift des 1. Vorsitzenden und des Schriftführers sowie nach der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung und der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz in Kraft.

  2. Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 4. Mai 2012 genehmigt.


  3. Remagen, den 4. Mai 2012 – im Original gezeichnet durch

    1. Martin Dinkelbach (1. Vorsitzender)
    2. Tina Selbach (Schriftführerin)

RECHTLICHES

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Angaben gemäß § 5 TMG

Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen von 1933 e. V.
c/o Tobias Sulzer
Batterieweg 69
53424 Remagen

Vertreten durch:

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Kay Schmickler (Schatzmeister)

Kontakt:

Telefon: +49 (0)151 67311952
E-Mail: kontakt@narrenzunft-remagen.de

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Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
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Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
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Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Steuerbegünstigungen:

Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO)
Zuwendunsgbestätigungen:

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs 1 EStDV) auszustellen. […]

Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i. S. des § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des aktuellen Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Frist ist taggenau zu berechnen (§ 63 Abs. 5 AO).

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Als Nutzer der Seite können Sie nach einer Anmeldung Kommentare abonnieren. Sie erhalten eine Bestätigungsemail, um zu prüfen, ob Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind. Sie können diese Funktion jederzeit über einen Link in den Info-Mails abbestellen. Die im Rahmen des Abonnierens von Kommentaren eingegebenen Daten werden in diesem Fall gelöscht; wenn Sie diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle (z.B. Newsletterbestellung) an uns übermittelt haben, verbleiben die jedoch bei uns.

Speicherdauer der Kommentare

Die Kommentare und die damit verbundenen Daten (z.B. IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Website, bis der kommentierte Inhalt vollständig gelöscht wurde oder die Kommentare aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen (z.B. beleidigende Kommentare).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

Plugins & Tools

Facebook-Plugins (Like & Share-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem “Like-Button” (“Gefällt mir”) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook “Like-Button” anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Die Verwendung der Facebook-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Twitter Plugin

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter: https://twitter.com/de/privacy.

Die Verwendung des Twitter-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter https://twitter.com/account/settings ändern.

Google+ Plugin

Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google+-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google+-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.

Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google+-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

Die Verwendung des Google+-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Instagram Plugin

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA integriert.

Wenn Sie in Ihrem Instagram-Account eingeloggt sind, können Sie durch Anklicken des Instagram-Buttons die Inhalte unserer Seiten mit Ihrem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten.

Die Verwendung des Instagram-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://instagram.com/about/legal/privacy/.

YouTube mit erweitertem Datenschutz

Unsere Website nutzt Plugins der Website YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Dieser Modus bewirkt laut YouTube, dass YouTube keine Informationen über die Besucher auf dieser Website speichert, bevor diese sich das Video ansehen. Die Weitergabe von Daten an YouTube-Partner wird durch den erweiterten Datenschutzmodus hingegen nicht zwingend ausgeschlossen. So stellt YouTube – unabhängig davon, ob Sie sich ein Video ansehen – eine Verbindung zum Google DoubleClick-Netzwerk her.

Sobald Sie ein YouTube-Video auf unserer Website starten, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Des Weiteren kann YouTube nach Starten eines Videos verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern. Mit Hilfe dieser Cookies kann YouTube Informationen über Besucher unserer Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen. Die Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Gegebenenfalls können nach dem Start eines YouTube-Videos weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die wir keinen Einfluss haben.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Vimeo

Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.

Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.

Die Nutzung von Vimeo erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

Analyse-Tools und Werbung

WordPress Stats

Diese Website nutzt das WordPress Tool Stats, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA.

WordPress Stats verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website erlauben. Die durch die Cookies generierten Informationen über die Benutzung unserer Website werden auf Servern in den USA gespeichert. Ihre IP-Adresse wird nach der Verarbeitung und vor der Speicherung anonymisiert.

“WordPress-Stats”-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Die Speicherung von “WordPress Stats”-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Sie können der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft widersprechen, indem Sie mit einem Klick auf diesen Link einen Opt-Out-Cookie in Ihrem Browser setzen: https://www.quantcast.com/opt-out/.

Wenn Sie die Cookies auf Ihrem Rechner löschen, müssen Sie den Opt-Out-Cookie erneut setzen.

Facebook Pixel

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”).

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

Die Nutzung von Facebook-Pixel erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an effektiven Werbemaßnahmen unter Einschluss der sozialen Medien.

In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://de-de.facebook.com/about/privacy/.

Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

Newsletter

Newsletterdaten

Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter.

Die Verarbeitung der in das Newsletteranmeldeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den “Austragen”-Link im Newsletter. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden bleiben hiervon unberührt.